KI-generierte Bilder: Was du wissen musst, bevor du auf „Veröffentlichen" klickst
KI-generierte Bilder: Was du wissen musst, bevor du auf „Veröffentlichen" klickst
Gastbeitrag von Cornelia Aigenberger, aigenberger.com
Darf man KI-generierte Bilder fürs Business nutzen? Soll man das überhaupt? Und ist das alles rechtlich einwandfrei?
KI-Bildtools sind inzwischen so zugänglich, dass man in Minuten professionell wirkende Visuals erstellt oder eigene Fotos in neue Kontexte versetzt. Sie verändern, wie Marketinginhalte erstellt werden.
Was dabei oft fehlt: ein kurzer Stopp vorher. Ein Moment, um sich zu fragen, was man da gerade tut – rechtlich, aber auch in Bezug auf das Vertrauen der eigenen Kund:innen.
Ein KI-generiertes Bild - darf ich das jetzt auch veröffentlichen?
KI-Bilder sind längst kein Nischenthema mehr. Midjourney, DALL-E, Flux, Nano Banana– die Tools sind zahlreich, die Ergebnisse oft beeindruckend.
Und genau deshalb stellen sich Fragen, die vor ein paar Jahren noch kaum jemand hatte:
Wer hat die Rechte an einem KI-generierten Bild?
Was passiert, wenn das Bild einem echten Werk zu ähnlich sieht?
Und ab wann muss ich kennzeichnen, dass ein Bild KI-generiert ist?
Die Sache mit dem Urheberrecht
Die gute Nachricht: Da für den urheberrechtlichen Schutz ein menschlicher Schöpfungsakt erforderlich ist, sind rein KI-generierte Bilder in der EU grundsätzlich nicht urheberrechtlich geschützt. Du kannst sie für kommerzielle Zwecke nutzen – aber immer unter Beachtung der Nutzungsbedingungen des jeweiligen KI-Tools; manche Plattformen schließen kommerzielle Nutzung aus.
Ab dem Zeitpunkt wird es dann etwas komplexer. KI-Modelle wurden auf riesigen Mengen an Bilddaten trainiert – darunter möglicherweise urheberrechtlich geschützte Werke. Wenn ein generiertes Bild einem Original erkennbar ähnelt oder du selbst ein geschütztes Bild als Referenz hochlädst, kann das eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Gehaftet wird in erster Linie von dir als Endnutzer:in – nicht vom KI-Anbieter. Dasselbe gilt für Personendarstellungen: Wer KI-Bilder mit realen Personen erstellt oder Fotos von Personen per KI in neue Kontexte versetzt, berührt das Recht am eigenen Bild – eine Veröffentlichung ohne Einwilligung kann zu Unterlassung und Schadenersatz führen.
EU AI-Act
Ab dem 2. August 2026 gelten in der EU Transparenzpflichten nach Art. 50 des AI Act. Für den visuellen Bereich bedeutet das: täuschend echte KI-erzeugte oder KI-manipulierte Bild-, Video- und Audioinhalte (Deepfakes) müssen klar als KI-basiert kenntlich gemacht werden. Je nach Einsatz betrifft das Website, Social Media und Newsletter gleichermaßen.
Ein häufiges Missverständnis dazu: „Der AI Act verbietet Deepfakes nicht. Er verpflichtet dazu, sie als solche offenzulegen.“ (Elisa Drescher, „Echt oder KI? Deepfakes im Marketing“; S. 16)
Und was gilt als Deepfake? Ein einfaches KI-gestütztes Retuschieren, das den Inhalt nicht wesentlich verändert, fällt nicht darunter. Wohl aber ein KI-generiertes Bild, das eine Person in einer Situation zeigt, in der sie nie war. (Drescher, S. 20)
Die Kennzeichnung selbst muss für Menschen klar sichtbar sein – spätestens beim ersten Kontakt mit dem Inhalt, nicht versteckt in Metadaten oder Fußnoten. Gleichzeitig verlangt Art. 50 eine maschinenlesbare Markierung. Als konkrete Methoden nennt der AI Act sichtbare Labels wie „KI-generiert", Metadaten in der Bilddatei, kryptografische Herkunftsnachweise oder digitale Wasserzeichen – oder eine Kombination davon.
Kommt drauf an: Vier typische Anwendungsfälle im Check
Stimmungsbild auf der Website
Du generierst per Prompt ein Bild einer herbstlichen Gasse im goldenen Morgenlicht – kein echtes Foto, kein erkennbarer Ort, keine Person. Kein fremdes Ausgangsmaterial, keine reale Person, keine Anlehnung an ein bestehendes Werk. Du musst das Bild als KI-generiert kennzeichnen – das war's.
KI-generiertes Produktbild
Du willst dein Produkt professionell in Szene setzen – alles, was du hast, ist ein Handyfoto. Das lädst du als Referenz hoch. Die Rechte am Originalbild liegen bei dir. Das generierte Produktbild kannst du für kommerzielle Zwecke nutzen, sofern die Nutzungsbedingungen des KI-Tools das erlauben. Kennzeichne das Ergebnis als KI-generiert, wenn es täuschend echt wirkt (also fotorealistisch und wie ein echtes Foto, keine Illustration).
Bearbeitetes Profilfoto
Du lädst ein professionelles Foto von dir, von einem:r Fotograf:in, in ein KI-Tool und lässt Hintergrund oder Setting verändern. Hier brauchst du zweierlei: die Einwilligung der Fotograf:in für die Nutzung durch Drittanbieter und eine Kennzeichnung, da eine reale Person erkennbar dargestellt wird - in einer Situation, in der sie nie war.
Werbeanzeige mit KI-generierter Person
Du erstellst eine Social-Media-Anzeige mit deinem Produkt und einer KI-generierten Person, die täuschend echt wirkt – das ist kennzeichnungspflichtig. Meta, TikTok und YouTube haben zusätzlich bereits eigene Kennzeichnungsregeln eingeführt, die schon länger gelten. Die Verantwortung liegt dabei beim Account, der den Inhalt veröffentlicht. (Vgl. Drescher, Kapitel 3)
P.S.: Ich bin Content Marketing Spezialistin und AI-Trainerin - keine Rechtsexpertin. Aber Elisa Drescher ist das. Deshalb: Wer tiefer in KI-Nutzung und Datenschutz einsteigen möchte (und das sei jedem:r empfohlen, der/die diese Tools fürs Business nutzt) dem sei ihr neues Buch zum Weiterlesen ans Herz gelegt:
Drescher, Elisa: Echt oder KI? Deepfakes im Marketing: DSGVO, AI Act und wie Sie strategisch und sicher einen Schritt voraus bleiben. Kindle Edition.
Elisa Drescher – auch bekannt als „Frau Datenschutz" – macht als Expertin für DSGVO, AI Act und KI-Regulierung genau das, was die meisten Juristentexte nicht schaffen: komplexe Fragen so erklären, dass sie im Alltag tatsächlich anwendbar sind. Ihr Buch „Echt oder KI? Deepfakes im Marketing" ist deshalb meine klare Leseempfehlung für alle, die KI-Tools für ihr Business einsetzen.





