Urheberrecht in der Fotografie: sind Copyrights nur Eitelkeit?

Fotografie Urheberrecht

Fotos, Urheberrecht, Copyrights: Was du beachten musst, wenn du Bilder für dein Business verwendest, teilst oder veröffentlichst

 

Du verwendest Fotos für deine Website, Social Media oder Werbematerialien? Bestimmt weißt du, dass nicht jedes Bild einfach so verwendet werden darf. In Österreich schützt das Urheberrecht Fotograf:innen und legt genau fest, was erlaubt ist und was nicht.

Hinter jedem Foto steckt mehr als nur das Drücken des Auslösers. Es erfordert technisches Wissen, kreative Ideen und oft jahrelange Erfahrung. Mit der Copyright Nennung wird diese Arbeit wertgeschätzt.

 

Worauf du bei der Verwendung von Bildern achten musst, wie du Copyrights korrekt einsetzt, welche Fallstricke es gibt und wie du teure Abmahnungen vermeidest, sehen wir uns in diesem Beitrag an.


Vertrag & Nutzungsrechte

 

Wenn du professionelle Fotos beauftragst, solltest du schon beim Angebot einen Blick auf die enthaltenen Rechte werfen. Die können nämlich je nach Fotograf:in und Auftrag sehr unterschiedlich ausfallen. Manche Lizenzen sind zeitlich begrenzt oder erlauben nur private, aber keine kommerzielle Nutzung.

Wenn du Fotos erwirbst, erhältst du ein Nutzungsrecht. Das bedeutet, du darfst die Bilder für bestimmte Zwecke verwenden, z. B. für deine Website, Social Media oder Marketingmaterialien. Die genauen Nutzungsbedingungen werden in der Regel schriftlich in einem Vertrag festgehalten.

Fotos dürfen nur veröffentlicht werden, wenn der/die Urheber:in seine Zustimmung gegeben hat!


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Die richtige Copyright Angabe

 

Laut Urheberrecht haben Fotograf:innen das Recht, bei der Nutzung ihrer Bilder genannt zu werden. Wenn dich dein/e Fotografin darauf hinweist, ist das kein Wunsch und keine persönliche Vorliebe, sondern ein gesetzlicher Anspruch, der die kreative Arbeit schützt und respektiert.

Fotos sollten in der Regel nur unter Angabe der Urheberbezeichnung veröffentlicht werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Für Fotograf:innen ist die Namensnennung nicht nur eine Frage des Respekts, sondern auch eine wichtige Möglichkeit, ihre Arbeit sichtbar zu machen und neue Aufträge zu gewinnen.

 

Für dich bedeutet das in der Praxis, dass du z.B. auf deiner Website die Copyrights anführst, d.h. deine/n Fotograf:in nennst und verlinkst. Wenn du Businessfotos verschickst (z.B. als Presseaussendung), schreibst du das Copyright am besten gleich in den Dateinamen und weist darauf hin, dass der/die Fotograf:in genannt werden muss. Achte darauf, dass du für alle Anwendungsbereiche die Freigabe erhalten hast und wie lange sie gültig ist.


Tipps für Event-Fotografie

 

Wird bei einem Firmenevent fotografiert, solltest du deine Gäste vorab darüber informieren, ebenso über den geplanten Verwendungszweck der Bilder. Meist findet sich so ein Hinweis bereits in der Einladung, auf dem Ticket oder spätestens vor Ort. Berufsfotograf:innen kennen die rechtliche Situation und müssen Bescheid wissen, falls jemand nicht abgelichtet werden darf.

Das Urheberrecht ist ein komplexes Thema. Es ist wichtig, dass du dich damit auseinandersetzt, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Als Fotografin stehe ich dir gerne zur Verfügung, um deine Fragen zu beantworten und dich bei der rechtssicheren Verwendung meiner Bilder zu unterstützen.


Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Fragen zum Urheberrecht oder zur DSGVO wende dich bitte an eine:n Rechtsanwält:in.

 

Hier findest du detaillierte Infos: WKO - Das Urheberrecht bei Fotos 


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Foto von Miriam: Anna Sommerfeld Photography


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